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Winterreifenpflicht ab 1.1.2008 !

PflegeVorsorge

Strafrechtliche Haftung von Unternehmen

Lebensversicherung und Sicherheit

Lebensversicherung und Erbschaftssteuer

Unwetterschäden

Berufsunfähigkeit

Betriebliche Zukunftsvorsorge - Gehaltsumwandlung

Finanzierung mittels Leasing

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit staatlicher Förderung

 

 

Lebensversicherung und Erbschaftssteuer

Bei Abschluß einer Lebensversicherung wird häufig zu wenig Augenmerk auf die Auswirkungen einer Ablebensleistung auf die anfallende Erbschaftssteuer gelegt. Auch ist oft nicht bekannt, dass die Erbschaftssteuer abhängig vom Verwandschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft im Extremfall bis zu 60% beträgt.

Eine Lebensversicherung kann derart gestaltet werden, dass im Falle des Ablebens für die Erben keine Erbschaftssteuer anfällt ... wie das geht ? Ganz einfach: fragen Sie uns !

Eine weitere Möglichkeit besteht in der widmungsgemäßen Verwendung der Versicherungsleistung für die Abdeckung der anfallenden Erbschaftssteuer - und das ohne zusätzliche Prämie ... es reicht unser KnowHow !

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Unwetterschäden

Die Häufigkeit von Umweltereignissen wie Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Lawinen) oder Naturkatastrophen
(z.B.: Erdbeben, Hurricans) nimmt spürbar zu ... und das nicht nur global sondern auch in Österreich, wie die verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2002 belegen.
Aufgrund der Häufung von Sach- und Vermögenswerten führen derartig flächendeckende Ereignisse zu hohen Schäden, die in vielen Versicherungspolizzen nicht oder nicht ausreichend gedeckt sind.

Achten Sie daher, dass in Ihrer Haushalt-, Eigenheim- oder Betriebsversicherung der maximal mögliche Versicherungsschutz enthalten ist ... wie die beste Deckung aussieht sagen wir Ihnen !

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Berufsunfähigkeit

In der Praxis wird die Gefahr, berufsunfähig zu werden, extrem unterschätzt. Es handelt sich dabei um ein existenzgefährdentes Risko (ebenso wie auch das Risiko einen schweren Unfall mit Dauerfolgen zu erleiden). Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Absicherung für bestimmte Ereignisse und in begrenzter Höhe.

Berufsunfähigkeit kann Jeden treffen. Besonders für Selbständige und freiberuflich Tätige können die finanziellen Folgen fatal sein.
In der Lebensversicherung werden Zusatzdeckungen angeboten, die jedoch nur eine sehr standardisierte Form einer Absicherung darstellen. Umfassenden und bedarfsgerechten Schutz bietet nur eine individuell gestaltete Berufsunfähigkeits-Versicherung, die nur wenige Versicherer anbieten ... wir helfen Ihnen dabei!

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Betriebliche Zukunftsvorsorge - Gehaltsumwandlung

Gemäß §3 Ziffer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) werden betriebliche Aufwendungen für die Zukunftsvorsorge der Dienstnehmer bis zu jährlich EUR 300,-- steuerlich stark begünstigt. Es lukrieren sowohl der Betrieb (Dienstgeber) als auch die Mitarbeiter (Dienstnehmer) erhebliche Steuervorteile.
Eine besondere Form stellt die Gehaltsumwandlung dar. Dabei wird ein geringer Teil des Gehaltes -das kann z.B. ein Teil einer kollektivvertraglichen Bezugsvalorisierung sein- als Prämie für eine Lebensversicherung umgewidmet. Der steuerlich begünstigte Höchstbetrag ist EUR 25,-- pro Monat.

Aufgrund der großen Steuervorteile ist diese "Ansparform" sehr attraktiv und beliebt. Allerdings ist für die steuerliche Anerkennung besonders darauf zu achten, die Kriterien des EStG einzuhalten ... wir wissen wie es geht !

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Finanzierung mittels Leasing

Leasing ist als Finanzierungsform für Neuanschaffungen, sofern die zur Verfügung stehenden Eigenmittel nicht ausreichen, jedenfalls in Erwägung zu ziehen; und das nicht nur im KFZ-Bereich sondern auch bei Anschaffung anderer Mobilien und Immobilien.

Lassen Sie sich nicht alleine von niedrigen Leasingraten beeindrucken! Achten Sie auf die Vereinbarung realistischer Werte für Jahres-Kilometerleistung und Leasing-Restwert. Bei guter Bonität kann auch eine Kreditfinanzierung eine attraktive Alternative darstellen.
Nur die finanzmathematische Durchrechnung mehrerer Angebote und Leasingvarianten kann die für Sie beste Lösung herausfinden ... übertragen Sie uns diese Aufgabe !

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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Diese im Jahr 2003 ins Leben gerufene Ansparform ist sowohl wegen der staatlichen Förderung als auch weiterer steuerlicher Begünstigungen eine grundsätzlich empfehlenswerte ZUSÄTZLICHE Vorsorge für die spätere Alterspension. Die staatliche Prämie wird jährlich neu berechnet und kann zwischen 8,5% und 13,5% der einbezahlten Prämie schwanken.
Im Jahr 2008 beträgt die staatliche Förderung 9,5% der Jahresprämie, höchstens bis zu einer Jahresprämie von 2.164,64 EUR (höchstmöglicher Förderungsbetrag 2008 daher 205,64 EUR).
Die genauen Regelungen finden Sie im § 108a Einkommensteuergesetz.

Es ist nicht alles Gold was glänzt. Wesentliche Vorteile gehen verloren, wenn Sie anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung wählen oder vor Ende der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag aussteigen. Außerdem wird zu mind. 40% in eine bestimmte Kategorie von Aktien veranlagt, wodurch der höheren Ertragschance aber auch ein höheres Risiko gegenüber steht.
Die Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge wird manchmal fälschlich als "einfaches Massenprodukt" dargestellt - sehr zu Unrecht, denn sie verlangt eine fundierte Betratung und Aufklärung über die sehr wohl vorhandenen Risiken ... wir beraten Sie objektiv und zeigen Alternativen auf !

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Strafrechtliche Haftung von Unternehmen

Mit 1.1.2006 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das für Unternehmen, Verbände, und Organisationen von großer Bedeutung ist: das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG).

Es ist nun erstmalig möglich, dass auch juristische Personen, Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen strafrechtlich verfolgt werden können. Straftaten sind mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen. Besondere Bedeutung haben sogenannte Organisationsverschulden von Entscheidungsträgern (z.B.: Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).

In der Praxis ist es für Unternehmen kaum möglich ALLE für den Betrieb relevanten behördlichen Vorschriften zu kennen. Jedenfalls ist anzuraten, die bestehenden (inner)betrieblichen Richtlinien, Arbeitsanweisungen und organisatorischen Abläufe zu analysieren und auf deren Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit zu prüfen.
Außerdem bietet eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung die Übernahme der anfallenden Verfahrenskosten, wenn eine Verletzung von Vorschriften des Straf- und Verwaltungsrechtes vorliegt bzw. vorgeworfen wird. Die Gestaltung dieser Versicherung verlangt ein besonderes KnowHow - lassen Sie sich durch uns beraten !

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Lebensversicherung und Sicherheit

Lebensversicherungen werden in den unterschiedlichsten Formen angeboten ... aber nicht jede Form ist für jeden Anlaß oder Anlegertyp geeignet. In der Praxis mangelt es oft an einer objektiven Beratung, um die am besten geeignete Vertragsgestaltung zu finden.

Es geht um viel Geld und um IHR Geld; Sie sollten sich nicht mit der zweitbesten Lösung zufrieden geben !

Lebensversicherungen weisen lange Laufzeiten auf, und ein vorzeitiger Ausstieg ist immer mit Nachteilen verbunden. Es kann Ihnen daher viel Geld sparen oder bringen, VOR Vertragsabschluß ein ausführliches Anlegerprofil gemeinsam zu erstellen und die Erwartungen bezüglich Risiko, Renditeerwartung, Fristigkeit etc. zu bestimmen.
Versicherung bedeutet Sicherheit - vermeiden Sie daher unvertretbar hohe Risiken einzugehen und achten Sie darauf, dass eine zumindest 100%ige KAPITALGARANTIE im Produkt enthalten ist !
Beachten Sie, dass die oftmals "verschmähte" KLASSISCHE Lebensversicherung durchaus ihre Daseinsberechtigung hat; derzeit (2006) sind Renditen von 4,0 - 4,5% p.a. realistisch.

Wir erstellen ein persönliches Anlegerprofil und beraten Sie ausführlich - und das beste:
es entstehen für Sie dadurch KEINE Kosten !

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PflegeVorsorge

Die steigende Lebenserwartung wird zur Vermehrung der Pflegefälle führen. Schon heute gibt es in Österreich rund 500.000 pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl wird sich in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln. Das bedeutet, mehr als 1 Million ÖsterreicherInnen benötigen dann ständig fremde medizinische und soziale Hilfe.
Grundsätzlich müssen die Kosten für die Pflege von jedem einzelnen Betroffenen selbst aufgebracht werden, wobei mit einer monatlichen Belastung von bis zu EUR 3.500,-- zu rechnen ist.

Reichen die finanziellen Mittel des Pfleglings sowie von dessen Ehepartner und Kindern nicht aus, schießen Bund, Länder oder Gemeinden die Differenz zu. Nach dem Tod des Pfleglings ist dieses "Darlehen" aus der Verlassenschaft zurückzuzahlen.

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch ein Autounfall oder eine Unachtsamkeit beim Sport können einen Pflegefall auslösen.

Mit einer privaten Pflegekranken- oder auch Pflegerentenversicherung können Sie für den "Fall der Fälle" vorsorgen. Je früher mit dieser Vorsorge begonnen wird, umso günstiger stellt sich die dafür notwendige Prämie dar.

Ob durch laufende Prämienzahlung oder mittels Einmalerlag....in einem persönlichen Gespräch suchen wir gemeinsam nach dem für Sie passenden PflegeVorsorgeProdukt...

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Gesetzliche Winterreifenpflicht

Ab 1.1.2008 müssen bei winterlichen Fahrverhältnissen in der Zeit vom 1.November bis 15.April Winterreifen oder Schneeketten montiert sein. Diese Vorschrift gilt für Pkw, Kombi oder Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis darf das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder an den Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Schneeketten sind als Alternative nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Auf Matsch darf man weder mit Sommerreifen noch mit Schneeketten fahren (d.h. es sind nur Winterreifen erlaubt).
Wird ein Fahrzeug über den Winter auf der Straße geparkt, weil es keinen Garagenplatz gibt oder das Fahrzeug nicht benutzt wird sind keine Winterreifen notwendig.
Das Fahren im Winter auf trockenen oder lediglich nassen Fahrbahnen ist mit Sommerreifen weiterhin gestattet.

Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, kann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu EUR 5.000 bestraft werden. Die Exekutivorgane haben auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.

Wenn sich durch Sommerreifen auf Schnee/Matsch/Eis ein Unfall mit Schadenfolge ereignet, kann das folgende gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:
- in der Kfz-Haftpflichtversicherung: der Versicherer ist bis EUR 11.000 leistungsfrei !
- in der Kfz-Kaskoversicherung: generelle Leistungsfreiheit !

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