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Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Wir besorgen für Sie die behördliche Zulassung (Anmeldung) Ihres Kraftfahrzeuges ...
bitte geben Sie uns möglichst frühzeitig den von Ihnen gewünschten Anmeldetermin bekannt und bereiten Sie folgende Unterlagen vor:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigung (inkl. NOVA Bestätigung)
- bei Leasingfinanzierung: Überlassungserklärung
- bei Anmeldung auf PRIVAT. Meldezettel (Original vom Hauptwohnsitz)
- bei Anmeldung auf FIRMA: Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein
- Kaufvertrag (ausgenommen Erstanmeldung sofern Besitzer bereits im Typenschein eingetragen ist)
- Prüfbericht (wenn Erstzulassung länger als 3 Jahre zurückliegt)
- bei besonderer Verwendung die jeweils vorgeschriebenen Nachweise (z.B. Kammerbestätigung)
- (alle weiteren Unterlagen werden von uns beigebracht)
- Besonderheit bei Ummeldung (zeitgleiche Abmeldung eines bestehenden KFZ und Anmeldung eines neuen KFZ): ist das vorhandene Kennzeichen noch kein "EU-Kennzeichen" (blauer Streifen), sind auch die Kennzeichentafeln notwendig. In diesem Fall erhalten Sie neue "EU-Kennzeichen".
Tipp: wenn Sie Ihre "alte" Nummer beibehalten wollen, muß rechtzeitig (ca. 10 Tage vor Anmeldung) eine Nachbestellung erfolgen.Unsere Leistung umfasst die Abholung der Unterlagen, Prüfung der Zulassungsunterlagen, Durchführung der behördlichen Zulassung bei Zulassungsstellen oder Behörden, die Zustellung der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen. Weiters die Beratung über möglichen KFZ-Versicherungsschutz inklusive Prämienstufen-System sowie Beantragung des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes bei der von Ihnen gewünschten Versicherungsgesellschaft.
Zusätzlich zu den behördlichen Gebühren verrechnen wir für unsere Leistung innerhalb der Kernzone - diese umfaßt die Kennzeichen W, BN, MD, SW, WU, WN - einen Betrag von € 27,--.
Wird der KFZ-Versicherungsvertrag nicht von uns vermittelt, erhöht sich der Spesenersatz auf
€ 40,--.
Die Kosten für An-/Abmeldungen in anderen Regionen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.