Rund ums Kfz

 

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Haftung des Fahrzeughalters/-Lenkers

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Wenn bei eigenverschuldeten Unfällen fremde Sachen beschädigt oder Personen verletzt oder getötet werden, haftet der Unfalllenker für den entstandenen Schaden in unbeschränkter Höhe.
Insbesondere bei schweren Personenschäden mit dauerhaften Beeinträchtigungen  (Dauerinvalidität, Pflegebedürftigkeit, Verdienstentgang, Berufsunfähigkeit) kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme zu gering sein.
Es ist daher von großer Wichtigkeit, eine ausreichende Haftpflicht-Versicherungssumme zu wählen. Zwischen 20 bis 30 Mio. EUR werden am Versicherungsmarkt angeboten und von SH auch empfohlen. Die Mehrprämie dafür ist gering, bringt aber ein hohes Maß an Sicherheit.
Die KFZ-Haftpflicht Versicherung schützt damit das Vermögen des Kfz-Lenkers/-Halters.
Im Bonus-/Malus-System ist die Einstufung ein bestimmendes Element der Prämienbemessung. Eine kompetente Beratung kann Geld sparen.

Schutz für das eigene Fahrzeug

Das Fahrzeug ist im täglichen Gebrauch vielfältigen Gefahren der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes ausgesetzt. Ob durch selbstverschuldeten Unfall, Vandalismus, Beschädigung durch unbekannte Fahrzeuge am geparkten Fahrzeug, Naturgewalten, Kollision mit Tieren, EinbruchDiebstahl oder Brand.
Die Häufigkeit des Auftretens von Naturereignissen (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Muren, Lawinen etc) wird infolge des Klimawandels in Zukunft vermutlich zunehmen. Umso wichtiger wird es sein, zumindest in Form einer Teilkasko Deckung vorzusorgen.
Eine ausreichende Absicherung bietet nur die richtige Kfz-Kaskoversicherung.
Wichtige Zusatzdeckungen sind für Neufahrzeuge oder für leasingfinanzierte Fahrzeuge anzuraten.

Schutz für die Fahrzeuginsassen

Werden Insassen des Kraftfahrzeuges infolge eines Verkehrsunfalls verletzt oder getötet, kann mit einer Insassen Unfall Versicherung, vor allem für den Fall einer bleibenden Dauerinvalidität oder für den Todesfall, mit einer Geldleistung vorgesorgt werden.
Die Geldleistung erfolgt unabhängig vom Verschulden am Unfallereignis.
Wir empfehlen den Abschluss besonders für den Fahrzeuglenker, da dieser bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Leistungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung hat.

KFZ Rechtsschutz

„Recht haben“ ist nicht gleichbedeutend mit „Recht bekommen“.
Die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt, das Einholen von Gutachten und letztlich die gerichtliche Durchsetzung sind
kostenintensive Angelegenheiten. Ganz besonders dann, wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug handelt oder wenn sich der Unfall gar im Ausland ereignet. Schadenersatzforderungen gegen ausländische Haftpflichtversicherer können sich über lange Zeit dahin ziehen und haben ohne anwaltliche Vertretung meist geringe Erfolgsaussichten.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung umfasst nicht nur den Bereich des Schadenersatzrechtes sondern auch verwaltungsrechtliche Verfahren oder Hilfe wenn der Entzug des Führerscheins droht. Die Bezahlung von Strafen gehört aber nicht zum Leistungsumfang der Rechtsschutz Versicherung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Vertragsstreitigkeiten rund um das Fahrzeug abzudecken (Fahrzeug An- und Verkauf, Reparatur etc).

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